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Fahrerlaubnisrecht

Führerschein weg? – Unsere Fachanwälte helfen

Nur befähigte und geeignete Verkehrsteilnehmer dürfen am Straßenverkehr teilnehmen. Das zu gewährleisten, obliegt der Fahrerlaubnisbehörde. Sie kann zu diesem Zweck eine ärztliche Begutachtung anordnen oder den Verkehrsteilnehmer auffordern, das Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) beizubringen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermahnt den Verkehrsteilnehmer, wenn er eine bestimmte Punktegrenze im Fahreignungsregister erreicht hat. Zudem spricht die Behörde kostenpflichtige Verwarnungen aus und entzieht schlimmstenfalls die Fahrerlaubnis – im Autoland Deutschland eine einschneidende Maßnahme.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich und ergreifen frühzeitig die richtigen Maßnahmen, um den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis zu verhindern. Außerdem beraten wir Sie in allen Fragen rund um Führerschein, Fahrerlaubnis auf Probe, Fahrtenbuchauflagen und ausländische Fahrerlaubnisse.