Wandscher und Partner Navigation

Insolvenzrecht & Gläubiger

Damit Gläubiger wie Schuldner zu ihrem Recht kommen: unsere Anwälte für Insolvenzrecht in Oldenburg

Vor allem Unternehmern stellen sich oft insolvenzrechtliche Fragen: Die Insolvenz eines Kunden ist für jeden Unternehmer ärgerlich, für manchen bedrohlich. Dabei lassen sich Forderungsausfälle bereits im Vorfeld vermeiden, und zwar durch die richtige Auftragsannahme, Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Unsere Anwälte für Insolvenzrecht in Oldenburg zeigen Ihnen wie.

Ob Gläubiger oder Schuldner – wir stehen Ihnen bei Kundeninsolvenzverfahren zur Seite. Wir kümmern uns um die Anmeldung von Forderungen und setzen Sicherungsrechte durch, sei es individuell oder im Rahmen eines Pools, um Ihre Interessen zu schützen.

Nicht nur für Gläubiger, sondern auch für von Insolvenzverfahren Betroffene bieten wir umfassende Unterstützung. Dabei sind nicht nur die „eigentlichen“ insolvenzrechtlichen Fragen von Bedeutung, sondern auch die arbeitsrechtlichen, bankenrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen sowie steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Aspekte. Unser Team aus erfahrenen Insolvenzanwälten hat ein tiefes Verständnis für die Komplexität dieser Situationen und steht Ihnen beratend zur Seite.

In sämtlichen insolvenzrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen und setzen uns für eine bestmögliche Lösung ein – selbst in Fällen, in denen Ermittlungsbehörden prüfen, ob Anträge zu spät gestellt wurden und ein Strafverfahren droht.

Die Privatinsolvenz stellt eine besondere Herausforderung, in der unsere spezialisierten Anwälte für Insolvenzrecht Sie kompetent und umfassend beraten und unterstützen, um die bestmögliche Lösung für Sie als Schuldner zu finden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Insolvenzrecht und lassen Sie sich von uns bei Ihren Fragen und Anliegen kompetent beraten.

Wir vertreten Sie in allen insolvenzrechtlichen Streitigkeiten. Selbst wenn eine Ermittlungsbehörde prüft, ob Anträge zu spät gestellt sind und deshalb ein Strafverfahren droht.