Wandscher und Partner Navigation

Einbruch in das Fahrzeug – welche Versicherung kommt für die entwendeten Gegenstände auf?

In den Sommermonaten fahren viele Reisende mit dem Auto in den Urlaub. Gerade bei weiten Strecken sind Pausen erforderlich, um sicher und stressfrei das Ferienziel zu erreichen. Wenn nunmehr aber auf einem Rasthofparkplatz das Auto aufgebrochen und Gegenstände entwendet werden, stellt sich die Frage, ob und ggf. welcher Versicherer Ersatz für diese Gegenstände leisten muss.

Über eine Kfz-Teilkaskoversicherung sind der Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder der am Fahrzeug fest montierten oder fest im Fahrzeug eingebauten Teile versichert. Hierbei handelt es sich z.B. um ein fest eingebautes Navigationsgerät oder ein fest installiertes Radio.

Dagegen ist der Diebstahl eines mobilen Navigationsgerätes, eines Handys oder einer Sonnenbrille nicht über die Teilkaskoversicherung abzurechnen. Diese Gegenstände sind nicht fester Bestandteil des Fahrzeuges, sondern Hausrat, so dass der Hausratversicherer eintrittspflichtig ist. Voraussetzung ist aber, dass eine Außenversicherung besteht. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung des grundsätzlich an den Versicherungsort gebundenen Versicherungsschutzes auf Sachen, die sich außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes befinden. Versicherte Sachen sind aber nur dann außenversichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.

Bei einem Einbruch in das Fahrzeug sollten die Ansprüche – abhängig von den entwendeten Gegenständen – also bei dem Teilkaskoversicherer und/oder Hausratversicherer angemeldet werden.