Wandscher und Partner Navigation

Radfahren und Alkohol

Weihnachtsmarkt, Betriebsfest, Silvester: Viele lassen extra das Auto stehen und fahren mit dem Fahrrad. Aber auch das ist kein Freifahrtschein und bringt einige Gefahren mit sich. Was kann passieren? Wer mit dem Fahrrad fährt und einen Promillewert von 1,6 erreicht, gilt als absolut fahruntüchtig. Dies bedeutet, dass es auf etwaige Fahrfehler nicht ankommt. Der Radfahrer macht sich wegen einer Trunkenheitsfahrt strafbar. Insoweit droht ihm eine Geldstrafe, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Täters bestimmt. Im Fahreignungsregister werden 2 Punkte eingetragen. Aber auch bei geringeren Alkoholwerten kann es zu einer Verurteilung kommen: Ab 0,3 Promille liegt eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Dies bedeutet, dass auch insoweit eine Trunkenheitsfahrt angenommen wird, wenn Ausfallerscheinungen hinzu kommen. Solche alkoholbedingten Ausfallerscheinungen werden beispielsweise angenommen, wenn jemand Schlangenlinien fährt, bei Dunkelheit ohne Beleuchtung fährt oder ungewöhnliche Fahrfehler begeht. Auch dann droht bereits eine Geldstrafe und 2 Punkte in Flensburg.

Das meist schlimmere Übel folgt allerdings erst zeitversetzt: Der Strafrichter kann nicht – wie bei einer Pkw-Fahrt – die Fahrerlaubnis entziehen. Vielmehr ist es so, dass die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder erst das Gericht den Vorfall an die zuständige Führerscheinstelle meldet. Dort wird dann überprüft, ob der Radfahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Dies gilt nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich auch bei einer Trunkenheitsfahrt nur mit dem Fahrrad. Denn wer sich schon erheblich betrunken mit dem Fahrrad am Straßenverkehr beteiligt, wird das eventuell auch zukünftig mit dem Auto tun. Bei einem Alkoholwert von 1,6 Promille oder mehr ist die Behörde verpflichtet, von dem Täter eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anzufordern. Dazu setzt die Behörde dem Fahrer eine Frist, innerhalb der er das Gutachten beibringen muss. Das Gutachten schlägt mit ca. 400 Euro zu Buche. Hinzu kommen Kosten für eine etwaige professionelle Vorbereitung und für Urinproben oder Haaranalysen. Schließlich wird zur Vorbereitung auf die MPU-Begutachtung einige Zeit benötigt, zumal in der Regel über mindestens 6 Monate ein geändertes Trinkverhalten oder sogar vollständige Abstinenz nachgewiesen werden muss. Wenn sodann die von der Behörde gesetzte Frist nicht ausreicht, muss der Radfahrer schlimmstenfalls vorübergehend auf seinen Führerschein verzichten! Befindet man sich sogar noch in Probezeit, sind die Folgen noch gravierender: Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Im nachhinein wird man oft feststellen müssen, dass ein Taxi günstiger gewesen wäre. In jedem Falle sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, wenn eine Trunkenheitsfahrt begangen wurde, um gegebenenfalls die Folgen zu mildern und einen Verlust der Fahrerlaubnis zu verkürzen oder vollständig zu verhindern.