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Schmuck nach Röntgenuntersuchung verschwunden – Schadensersatz?

Zu entscheiden war folgender Fall: Ein Patient soll im Krankenhaus geröntgt werden. Er wird aufgefordert, sämtliche am Körper getragene metallische Gegenstände abzulegen, darunter auch eine Goldkette. Nach dem Röntgen war die Goldkette verschwunden. Patient und Krankenhaus streiten darüber, ob der Patient überhaupt eine Goldkette getragen und diese abgegeben hatte.

Hat der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz? Wer muss was beweisen?

Anspruchsgrundlage ist eine Verletzung des Behandlungsvertrages, der zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus zustande gekommen ist. Für Sachen, die der Patient wegen einer Untersuchung ablegen muss, hat das Krankenhaus Obhuts– und Schutzpflichten. Werden diese Pflichten verletzt, muss Schadensersatz geleistet werden.

In dem geschilderten Fall, den das Landgericht Bonn zu entscheiden hatte, konnte der Patient mit Hilfe von Zeugen beweisen, dass er eine Goldkette getragen und sie dem Personal übergeben hatte.

Nunmehr war es Sache des Krankenhauses, zu beweisen, dass der Patient die Goldkette zurückerhalten hatte. Dies gelang dem Krankenhaus nicht.

Zu prüfen war noch, ob ein geringerer Sorgfaltsmaßstab als üblicherweise anzuwenden war, weil die Kette unentgeltlich verwahrt wurde. Bei unentgeltlicher Verwahrung hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (§ 690 BGB). Diese Vorschrift war jedoch nicht anwendbar, weil sich der Anspruch nicht aus einem unentgeltlichen Verwahrungsvertrag, sondern aus dem entgeltlichen Behandlungsvertrag ergab. Eine entsprechende Norm für den entgeltlichen Behandlungsvertrag gibt es nicht.

Folglich musste das Krankenhaus Schadensersatz leisten.

Genauso wäre zu entscheiden, wenn sich der Fall in der Praxis eines niedergelassenen Radiologen ereignete.

Hinweis für die Praxis:
Um zumindest die Beweislage zu erleichtern, sollte kurz schriftlich dokumentiert und abgezeichnet werden, welche Gegenstände der Patient in Verwahrung gibt und zurückerhält.

Fundstelle: Landgericht Bonn, Urteil vom 01.11.2013 – 10 O 90/12).