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2. Oldenburger Arbeitsrechtstag

Freitag, 2. März – Samstag, 3. März 2018

In Oldenburg
In den Räumen der Kanzlei Wandscher & Partner

10 Zeitstunden nach § 15 FAO


Themen

  • Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit: Risiken erkennen, Haftungsfallen vermeiden
  • AGG und Entgelttransparenz
  • Praxiswissen Beschäftigtendatenschutz: Was ändert sich im Mai 2018?
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen der Arbeitszeit, Überwachung der Arbeitnehmer und der Vergütung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 und 10 BetrVG) im Spiegel der aktuellen Rechtssprechung 
  • Neue Entwicklungen im Bereich des Betriebsübergangs
  • Arbeitszeitschutz (als Grundrechtsschutz)

Teilnehmer

Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte


Zeitplan

Freitag, 2. März 2018

09:00 Uhr Dr. Tobias Schommer
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner,
Altenburg Fachanwälte für Arbeitsrecht, Hamburg
Thema: Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit: Risiken erkennen, Haftungsfallen vermeiden
11:00 Uhr  Kaffeepause
11:30 Uhr Prof. Dr. Georg Thüsing LL.M (Havard),
Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn
Thema: (1. Teil) AGG und Entgelttransparenz
13:00 Uhr Mittagspause
 14:00 Uhr Prof. Dr. Georg Thüsing LL.M (Havard),
Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn
Thema: (2. Teil) Praxiswissen Beschäftigtendatenschutz: Was ändert sich im Mai 2018?
 15:30 Uhr Kaffeepause
 16:00 Uhr Joachim Thöne, Direktor des Arbeitsgerichts Oldenburg
Thema: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen der Arbeitszeit, Überwachung der Arbeitnehmer und der Vergütung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 und 10 BetrVG) im Spiegel der aktuellen Rechtssprechung 
 18:00 Uhr Ende des ersten Veranstaltungstages

Samstag, 03. März 2018

09:30 Uhr Dr. Hinrich Vogelsang
Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat)
Thema: Neue Entwicklungen im Bereich des Betriebsübergangs
11:00 Uhr Kaffeepause
11:30 Uhr Dr. Hinrich Vogelsang
Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat)
Thema: Arbeitszeitschutz (als Grundrechtsschutz)
 13:00 Uhr Zusammenfassung und Ende der Tagung

Hinweis: Die Veranstaltung umfasst 10 Stunden Pflichtfortbildung nach § 15 FAO
Teilnehmer: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilung, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte etc.


Termin/Ort

Freitag, 2. März – Samstag, 3. März 2018
Wandscher und Partner Rechtsanwälte in PartGmbB und Notare
Ammerländer Heerstraße 243
26129 Oldenburg
Tel. (0441) 95018-14
Fax (0441) 95018-99
www.rae-wandscher.de


Preis

350,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer

Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und Pausenbewirtung während der gesamten Veranstaltung und ein gemeinsames Mittagessen am Freitag, den 2. März 2018.


Tagungszeiten

1. Tag 09:00 Uhr – 18:15 Uhr
2. Tag 09:30 Uhr – 13:00 Uhr
10 Zeitstunden nach § 15 FAO


Rahmenbedingungen

Anmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert.
Bei schriftlichem Rücktritt, der uns spätestens am 15. Tag vor dem Tagungstermin erreicht, entfällt der Tagungspreis. Wird bis zum 5. Tag vor dem Tagungstermin schriftlich der Rücktritt erklärt, reduziert sich der Tagespreis auf 50 %, bei noch späterer Absage wird der volle Preis erhoben.

Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.

Bei Absage der Tagung durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der Tagungspreis erstattet. Für etwaige sonstige Nachteile haftet die Wandscher Fortbildungs GbR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Wandscher Fortbildungs GbR behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Fachanwälte für Arbeitsrecht nach § 15 FAO. Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg sieht sich aufgrund vielfältiger Anfragen anderer Anbieter und mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht mehr in der Lage, die Seminare, soweit sie sich an Fachanwälte richten, im Voraus als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO anzuerkennen. Die Seminare für Fachanwälte entsprechen jedoch den Vorgaben der Fachanwaltsordnung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Seminare als Nachweis gemäß § 15 FAO künftig anerkannt werden.

Wandscher Fortbildungs GbR | Ammerländer Heerstraße 243 | 26129 Oldenburg
Tel: (0441)922 075-81 | Fax: (0441)922 075-82 | wandscher.fortbildung@gmail.de