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Kündigung erhalten?

Kündigung in Aussicht gestellt oder Aufhebungsvertrag angeboten?

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und garantieren eine umfassende Beratung ausschließlich durch Fachanwälte für Arbeitsrecht. Ob Abfindung oder Weiterbeschäftigung – Wir beraten Sie strategisch, umgehend und transparent.

  • Professionelle, kompetente und schnelle Beratung: Wir garantieren eine umfassende Erstberatung innerhalb von maximal 24 Stunden (Mo - Fr)
  • Kostenfreie Erstberatung: Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Einschätzung zu Ihren Rechten und unserer Vorgehensweise.
  • Bundesweite Tätigkeit: Jahrzehntelange Erfahrung mit über 8.000 Mandaten im Arbeitsrecht

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Nach Absenden Ihrer Anfrage werden wir uns innerhalb von 24 Stunden (Mo. – Fr.) mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein kostenfreies Beratungsgespräch zu vereinbaren. In dem Gespräch können wir Ihnen eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten, dem Ablauf und einer möglichen Abfindungshöhe geben.

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Illustration Kündigungsschutz
Einfach mehr herausholen

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Wir geben Ihnen im Rahmen der kostenfreien Soforthilfe eine realistische Einschätzung zu einer möglichen Abfindung oder einer Weiterbeschäftigung.

Schnelle Abwicklung

Schnelle Abwicklung

Wir garantieren eine umfassende und zielorientierte Erstberatung innerhalb von 24 Stunden (Mo - Fr). Rund 70 % aller Kündigungsschutzverfahren sind innerhalb von 3-6 Wochen beendet.

Höchste Expertise

Höchste Expertise

Garantierte Beratung ausschließlich durch Fachanwälte für Arbeitsrecht. Bereits über 8.000 Mandate im Arbeitsrecht bearbeitet.

Unkompliziert und transparent

Unkompliziert und transparent

Keine versteckten Kosten. Unkomplizierte telefonische Erreichbarkeit. Volle Kostenkontrolle. Wir beraten und Sie entscheiden. Das Mandatsverhältnis entsteht erst mit Ihrer ausdrücklichen Auftragserteilung nach der Erstberatung.

Sofort handeln

Häufig sind Kündigungen unwirksam und Aufhebungsverträge nachteilig für den Arbeitnehmer.

Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass Kündigungen häufig unwirksam sind. Die Chancen für den Erhalt und die Höhe einer Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung werden falsch eingeschätzt.

Wir kämpfen für Ihre Rechte und holen mehr für Sie heraus.

Achtung:
Klagefrist beträgt nur 3 Wochen

Nach Erhalt der Kündigung muss ein gerichtliches Kündigungsschutzverfahren innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung eingeleitet werden. Mit Ablauf dieser Frist ist die Kündigung in der Regel nicht mehr angreifbar und damit häufig wirksam. Aus dem Grund ist Eile geboten.

Wir stehen Ihnen deutschlandweit tatkräftig zur Seite.