Notare in Oldenburg
Beurkundungen schaffen Rechtssicherheit
Notariell errichtete Urkunden haben bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten und sind unmittelbar vollstreckbar. Sie sorgen für Rechtssicherheit und empfehlen sich deshalb auch in Situationen, in denen keine notariellen Beurkundungen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Unsere Notare in Oldenburg sind als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes mit der Beurkundung von Rechtsvorgängen betraut sowie anderen Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege. Dabei sind wir zur neutralen und präventiven Rechtskontrolle gesetzlich verpflichtet.
Gleich vier unserer Rechtsanwälte sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg als Notare bestellt: Dr. Alexander Wandscher, Kerstin Jansen, Dr. Christiane Wandscher und René Castagna.
Ihr Aufgabenkreis umfasst insbesondere die Bereiche:
Immobilienrecht
- Grundstückskauf
- Grundstücksübertragung
- Grundbuchliche Belastungen (Grundschulden, Nießbrauch, Überwegungsrechte etc.)
Gesellschaftsrecht
- Gründung von Kapitalgesellschaften
- Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Umwandlungen
- Anmeldungen zum Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
Erbrecht
- Testamente und Erbverträge
- Schenkungsverträge zwecks vorweggenommener Erbfolge
- Pflichtteilsverzichtsverträge
- Erbscheinanträge
Familienrecht
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
Für Immobilienkaufverträge können Sie unseren Notaren in Oldenburg die erforderlichen Daten auch online mitteilen, damit Ihr Vertrag möglichst zeitnah beurkundet werden kann.