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Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Mietverhältnisse richtig begründen und abwickeln – mit unseren Anwälten für Mietrecht in Oldenburg

Die Rechtsprechung ist im Miet- und Wohnungseigentumsrecht in stetem Wandel. Die Kenntnis der jeweils neuesten Entscheidungen ist somit unentbehrlich. Zumal sich Fehler bei der Vertragsgestaltung aufgrund der oft langen Laufzeiten erheblich auswirken. Unsere Anwälte in Oldenburg blicken auf eine lange Erfahrung im Mietrecht zurück. Vom Mieter einer kleinen Wohnung bis zum großen Wohnungsunternehmen, ob Abmahnung von Mietern, Eigenbedarf und Eigenbedarfskündigung oder die Einhaltung von Fristen bei Kündigungen –wir vertreten und beraten Sie strategisch fundiert und kompetent.

Als Experten für Wohnungseigentumsrecht begleiten wir darüber hinaus sowohl Verwalter größerer Wohneinheiten als auch Einzeleigentümer bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Unsere Anwälte für Mietrecht helfen bei

  • der Erstellung, Überprüfung und Beendigung von Mietverträgen, sowie Klärung von Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern
  • der Prüfung von Sachmängeln in der Mietwohnung und Berechnung einer angemessenen Mietminderung
  • bei Kündigungen von Mietverhältnissen durch Mieter oder Vermieter sowie Durchsetzung oder Abwehr von Räumungsklagen
  • der Prüfung und ggf. Anfechtung der Betriebskostenabrechnung für Mietwohnungen.
  • Der Klärung der Verantwortlichkeit und Umfang von Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen
  • bei Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter oder Abwehr von solchen Kündigungen durch Mieter
  • der Überprüfung der Nebenkostenabrechnung und Durchsetzung von Nachforderungen oder Rückzahlungsansprüchen
  • bei Modernisierungsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Miete
  • in Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft, z.B. zu Beschlussanfechtungen oder dem Umlaufbeschluss
  • der Prüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen für größere Wohneinheiten.
  • in Fragen rund um Sondereigentumsrechte und Gemeinschaftseigentum
  • bei der Prüfung und Anfechtung von ungültigen oder rechtswidrigen Beschlüssen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.

In miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragen vertritt und berät Sie Herr Castagna, der sich seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit diesem Rechtsgebiet widmet. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist er zudem seit 2009 tätig. Im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung hält er regelmäßig Vorträge.

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