Medizinrecht & Arzthaftungsrecht
Unsere Fachanwälte vertreten Sie im Arzthaftungsfall
Das Arzthaftungsrecht ist ein wesentlicher Teil des Medizinrechts. Es befasst sich im Wesentlichen mit den zivilrechtlichen Folgen fehlerhafter Behandlungen und ungenügender Aufklärung über Behandlungsrisiken. Und es stellt Ärzte und Patienten vor viele folgenschwere Fragen:
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor? Und unter welchen Voraussetzungen kann der Patient Schmerzensgeld und andere Schadensersatzansprüche gegen den Arzt geltend machen? In welchem Umfang muss der Arzt seinen Patienten vor einer Heilbehandlung oder vor einem Eingriff aufklären? Wie ist eine Haftung des Arztes einzugrenzen? – Körperliche Reaktionen sind schließlich hochkomplex, individuell und nicht immer voraussehbar. Zudem können sie schicksalhaft sein.
Hinzu kommen Regelungen des Arztstrafrechts, Apothekenrechts und ärztlichen Berufsrechts, die es als Teil des Medizinrechts zu berücksichtigen gilt.
Wir klären mit Ihnen alle relevanten Rechtsfragen, sind hoch spezialisiert, erfahren und kompetent. Und ebenso vertritt unser Fachanwalt für Medizinrecht Sie als Patient oder Behandler auch gerichtlich.