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Die Arzthaftung bei Geburtsschäden

Kleinste Behandlungsfehler können zu irreversiblen schweren Schäden beim Kind führen

Geburtsschäden haben für die Eltern und auch für das Kind oftmals lebenslange Folgen. Neben den körperlichen und seelischen Schäden kommen in der Regel unvorhersehbare finanzielle Belastungen hinzu. Es gibt zahlreiche Geburtsschäden, die nicht vom behandelnden Arzt verhindert werden können, aber auch Schäden, die Folge von einem Behandlungsfehler sind. Häufig sind diese Behandlungsfehler im Rahmen der Pränataldiagnostik, also in den vorgeburtlichen Untersuchungen, zu finden. Aber auch bei den üblichen Vorsorgeuntersuchungen und bei der Geburt kommt es in einigen Fällen zu Behandlungsfehlern. Diese können zu einer erheblichen Arzthaftung führen.
Sollte es im Rahmen einer Geburt zu unerwarteten Komplikationen gekommen sein, sollte in jedem Fall eine anwaltliche medizinrechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Ein häufiger Schadensfall tritt bei einem Sauerstoffmangel während oder vor der Geburt ein. Das fatale an diesem Schadensfall ist der Umstand, dass der Sauerstoffmangel gleichzeitig die schwerwiegendsten Folgen hervorruft. Denn die Folge eines solchen Mangels kann zu schweren Hirnschädigungen führen, da das Gewebe im Gehirn durch die Sauerstoffunterversorgung absterben kann. Hier kann aus darauf aufbauend zu schweren körperlichen und geistigen Behinderungen kommen, die erst nach der Geburt im Detail und in der Schwere feststellbar sind. Während und vor der Geburt wird die Sauerstoffversorgung überwacht, sodass hier bei einer Pflichtverletzung ein erheblicher Schaden entstehen kann. Diese Pflichtverletzung erkennt die Patientin aber gerade nicht in dem unmittelbaren Moment, sondern häufig erst nach der Geburt mit der Feststellung der bedauerlichen Geburtsschäden.
Tendenziell ist eine

Haftung des Arztes dann zu bejahen, wenn die der Schaden vermeidbar

gewesen ist. Zudem muss der Behandlungsfehler auch ursächlich für den Schaden gewesen sein. Hier empfiehlt es sich aufgrund der Tragweite der Schadensersatzansprüche eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen eines möglichen Prozesses sind dann alle möglichen noch nicht erkennbaren und absehbaren zukünftigen Schäden geltend zu machen. Diese zukünftige Perspektive macht das medizinrechtliche Thema der Geburtsschäden so wichtig für Mütter, die einen solchen Schaden erlitten haben.