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Kaskoversicherer muss Diebstahl des Autos zahlen

Welche Leistungen kann der Versicherungsnehmer vom Kaskoversicherer verlangen?

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland über 14.000 kaskoversicherte Personenkraftwagen gestohlen.

Sowohl im Rahmen der Teilkasko- als auch der Vollkaskoversicherung ist die Entwendung des Fahrzeuges versichert. Allein eine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht dagegen nicht, sie tritt nur bei Fremdschäden ein.

Beweiserleichterungen

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalls und damit die Entwendung des Fahrzeugs zu beweisen. Da eine Entwendung in der Regel heimlich und nicht im Beisein von Zeugen erfolgt, könnte der Versicherungsnehmer eine Entwendung nur selten nachweisen. Der Bundesgerichtshof hat deshalb zu Gunsten des Versicherungsnehmers Beweiserleichterungen geschaffen. Der Versicherungsnehmer muss zum Nachweis der Entwendung
zunächst lediglich Tatsachen zum äußeren Bild eines Diebstahls vortragen. Ausreichend ist grundsätzlich der Nachweis durch den Versicherungsnehmer, dass das Kraftfahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorgefunden wurde.
Geht der Versicherer davon aus, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug z.B selbst „beiseite geschafft“ und die Entwendung nur vorgetäuscht hat, muss er Tatsachen beweisen, aus denen die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Entwendung folgt. Hierzu zählen falsche oder widersprüchliche Angaben bei der Schadenabwicklung.

Fahrzeug taucht wieder auf

Was passiert, wenn das entwendete Fahrzeug wieder gefunden wird? Gehört das Fahrzeug dann dem Kaskoversicherer?
In den Versicherungsbedingungen des Kaskovertrages ist regelmäßig vorgesehen, dass der Versicherungsnehmer zur Rücknahme des entwendeten Fahrzeuges verpflichtet ist, wenn dieses innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder aufgefunden wird. Nach Ablauf der Monatsfrist muss der Versicherer die Versicherungsleistung (grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs) zahlen. Er wird dann Eigentümer des Fahrzeuges.