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Verkehrsunfall und HIS-Meldung: Reicht eine Reparaturbestätigung für die Löschung der Meldung?

Was ist das HIS-Register?
Das Hinweis- und Informationssystem (kurz: HIS) dient der deutschen Versicherungswirtschaft als internes Register, das Versicherungsunternehmen nutzen, um auffällige oder ungewöhnliche Schadensfälle zu dokumentieren.
Es dient also der Risikobewertung und zur Aufdeckung, sowie Prävention von Versicherungsmissbrauch. Betrieben wird das HIS von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden.

Wann erfolgt eine Eintragung in dem Register und welche Daten werden gespeichert?
Eine Meldung im HIS erfolgt sobald bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem:
• Auffälligkeiten im Schadenverlauf (z.B. häufige Schadensmeldungen innerhalb kurzer Zeit)
• Besondere Schadenfolge (z.B. fiktive Abrechnung bei hohem Fahrzeugschaden)
In der HIS-Datenbank werden von der regulierenden Versicherung Informationen zu Personen (Versicherungsnehmer, Anspruchsteller, Zeugen), sowie Objekte (Fahrzeuge, Immobilien) gespeichert.

Wie erfolgt die Aufnahme der Daten?
Als Unfallgeschädigter steht es Ihnen frei, den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Sachschaden fiktiv, also auf Gutachtenbasis, abrechnen. Die regulierende Versicherung wird in einem solchen Fall, den Schaden an das HIS melden.
Meldet die regulierende Versicherung den Schadensfall an das HIS, ist diese verpflichtet Sie als Geschädigten über die erfolgte Meldung zu informieren. Diese Verpflichtung ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Wurden Sie nicht über die Eintragung informiert, wäre die Eintragung in dem Register rechtswidrig und müsste gelöscht werden.
In der Verkehrsunfall-Regulierung meldet die regulierende Versicherung die Personendaten des Anspruchsstellers und die Fahrzeugdaten, sowie das Schadensgutachten.

Welche Auswirkungen hat ein Eintrag in die HIS-Datenbank für Sie als Geschädigten und wie erfahren Sie, ob und welche Schadensfälle gespeichert sind?
Ein Eintrag in das HIS kann für Sie zu erheblichen Problemen führen, wenn Sie beispielsweise Ihr Fahrzeug neu versichern wollen. Regelmäßig fragen Versicherer vor Abschluss eines Vertrages die hinterlegten Daten im HIS ab. Sollten dort diverse Eintragungen zu Ihrem Fahrzeug oder Ihrer Person hinterlegt sein, könnte dies dazu führen, dass ein potentieller neuer Versicherer Ihnen teurere Versicherungsbedingungen anbietet, oder einen Versicherungsabschluss ablehnt.
Grundsätzlich haben Sie einmal jährlich einen kostenlosen Anspruch auf Selbstauskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Anfragen können Sie schriftlich an die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden richten.

Reicht eine Reparaturbestätigung aus, um eine Löschung der HIS-Meldung zu erreichen?
Das Landgericht München hatte mit seiner Entscheidung vom 25.10.2024 zum Aktenzeichen 17 S 6937/24 genau über diese Frage zu entscheiden und stärkt damit das Recht zur Aufnahme der Daten in das HIS.
Konkret ging es um ein Verkehrsunfallereignis, dessen Schadensersatz der Geschädigte und spätere Kläger über die Versicherung des Unfallgegners verfolgte. Hierzu beauftragte er einen Sachverständigen mit der Feststellung der Schadenshöhe. Dieser ermittelte einen Sachschaden in Höhe von 6.717,00 €, den der Unfallgeschädigte fiktiv gegenüber der Versicherung abrechnen wollte.
Die regulierende Versicherung meldete den Schadensfall an das HIS-System und gab als Meldegrund „fiktive Abrechnung“ an. Der Kläger wurde über die Meldung des Schadensfalles an das HIS-System informiert.
Im Nachgang entschied sich der Kläger dazu sein Fahrzeug reparieren zu lassen und reichte der Versicherung eine Reparaturbestätigung eines Sachverständigen ein, um die Reparatur zu belegen. Gleichzeitig begehrte der Kläger die Löschung der HIS-Meldung, sowie die Erstattung der Kosten für die Reparaturbestätigung in Höhe von 150,01 € brutto. Die in der Reparaturbestätigung enthaltenen Bilder zeigten das Fahrzeug und insbesondere den Schadenbereich jedoch nur aus großer Distanz und bildeten teilweise einen anderen Bereich des Fahrzeuges ab, der unfallbedingt nicht geschädigt wurde. Der Sachverständige selbst gab in der Reparaturbestätigung an, dass er ausschließlich visuell und ohne Demontage von Anbauteilen die Instandsetzung geprüft habe.
Das Landgericht München hat entschieden, dass ein Anspruch auf Löschung der HIS-Meldung seitens des Klägers nicht besteht, da er den Zweckwegfall – namentlich die fachgerechte Instandsetzung des Schadensbereiches – nicht nachgewiesen hat. Die von ihm vorgelegte Reparaturbestätigung ist insgesamt nicht ausreichend, um eine fachgerechte Instandsetzung seines Fahrzeuges zu belegen. Die vorgelegten Unterlagen ließen nicht erkennen, welche konkreten Arbeiten zur Instandsetzung seines Fahrzeuges überhaupt durchgeführt wurden. Aus diesem Grund bleibt das schutzwürdige Interesse an der Speicherung des Schadensfalles bestehen.

Was bedeute das für Sie als Geschädigten?
Entschieden Sie sich für die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges, sind Sie beweisbelastet für die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeuges. Die Vorlage einer bloßen Reparaturbestätigung als Nachweis für die fachgerechte Instandsetzung reicht in der Regel nicht aus, um eine Meldung im HIS löschen zu lassen. Sie müssen vielmehr konkret darlegen, in welcher Form das Fahrzeug repariert wurde. Dies kann durch die Vorlage einer Reparaturkostenrechnung erfolgen, oder bei einer selbst durchgeführten Reparatur durch die Vorlage der bestellten Ersatzteile und Darlegung der einzelnen Reparaturschritte.
Aber Obacht: Es muss sich aus den Unterlagen ergeben, dass Sie den Fahrzeugschaden vollständig und fachgerecht repariert haben.
Ließen Sie den Eintrag im HIS nicht löschen, so sparen Sie heute 2 Minuten Arbeit. Aber kommt es zu einem weiteren Schaden und könnten Sie dann die fachgerechte vollständige Reparatur des Vorschadens gegenüber der dann zuständigen Versicherung nicht nachweisen, könnte diese Versicherung im schlimmsten Fall leistungsfrei werden – und zwar vollständig, d.h auch hinsichtlich der Sachverständigenkosten, der Mietwagenkosten, usw.
Der Aufwand heute ist also eine Investition in die erfolgreiche Abwicklung der Schadensfälle in der Zukunft.