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Viele Rechtsfragen rund um den Elektroroller

Was ist erlaubt und was nicht?

Mittlerweile gehören E-Scooter zum normalen Straßenbild und befinden sich im gesamten Stadtgebiet verteilt. Allerdings sind die Regeln zur Benutzung und die geltenden Verbote noch nicht allen Verkehrsteilnehmern in Fleisch und Blut übergegangen.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

Sie sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Verboten ist das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sowie das Fahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Manche Einbahnstraßen sind entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrer freigegeben. In diesem Fall sind dort auch E-Scooter erlaubt. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist es jedoch anders: Hier reicht das Schild „Radfahrer frei“ nicht aus! Nur dann ist ein dortiges Fahren erlaubt, wenn das Zusatzschild „E-Scooter frei“ angebracht ist.

Braucht man einen Führerschein und eine Versicherung?

Es wird kein Führerschein und auch keine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Es ist allerdings eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Diese Versicherung tritt für Schäden ein, die einem Dritten durch den Roller zugefügt werden. Eine Helmpflicht besteht nicht.

Welche Regeln gelten bei einer Fahrt mit Alkohol?

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt: Ab einem Promillewert von 0,5 erhält man ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Eine Straftat liegt vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille fährt. Dann droht auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Man macht sich allerdings auch bereits dann strafbar, wenn nur eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille vorliegt, aber sogenannte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Dabei kann es sich beispielsweise um ein ungewöhnliches Fahrverhalten, einen Sturz, einen Unfall oder auch nur um eine verwaschene Sprache oder ähnliches handeln.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht fahren!

Wie viele Personen dürfen auf einem Elektro-Scooter fahren?

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet.

Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?

Sie dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.