2. Oldenburger Arbeitsrechtstag
Freitag, 2. März – Samstag, 3. März 2018
In Oldenburg
In den Räumen der Kanzlei Wandscher & Partner
10 Zeitstunden nach § 15 FAO
Themen
- Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit: Risiken erkennen, Haftungsfallen vermeiden
- AGG und Entgelttransparenz
- Praxiswissen Beschäftigtendatenschutz: Was ändert sich im Mai 2018?
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen der Arbeitszeit, Überwachung der Arbeitnehmer und der Vergütung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 und 10 BetrVG) im Spiegel der aktuellen Rechtssprechung
- Neue Entwicklungen im Bereich des Betriebsübergangs
- Arbeitszeitschutz (als Grundrechtsschutz)
Teilnehmer
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte
Zeitplan
Freitag, 2. März 2018
09:00 Uhr | Dr. Tobias Schommer Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Altenburg Fachanwälte für Arbeitsrecht, Hamburg Thema: Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit: Risiken erkennen, Haftungsfallen vermeiden |
11:00 Uhr | Kaffeepause |
11:30 Uhr | Prof. Dr. Georg Thüsing LL.M (Havard), Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn Thema: (1. Teil) AGG und Entgelttransparenz |
13:00 Uhr | Mittagspause |
14:00 Uhr | Prof. Dr. Georg Thüsing LL.M (Havard), Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn Thema: (2. Teil) Praxiswissen Beschäftigtendatenschutz: Was ändert sich im Mai 2018? |
15:30 Uhr | Kaffeepause |
16:00 Uhr | Joachim Thöne, Direktor des Arbeitsgerichts Oldenburg Thema: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen der Arbeitszeit, Überwachung der Arbeitnehmer und der Vergütung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 und 10 BetrVG) im Spiegel der aktuellen Rechtssprechung |
18:00 Uhr | Ende des ersten Veranstaltungstages |
Samstag, 03. März 2018
09:30 Uhr | Dr. Hinrich Vogelsang Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat) Thema: Neue Entwicklungen im Bereich des Betriebsübergangs |
11:00 Uhr | Kaffeepause |
11:30 Uhr | Dr. Hinrich Vogelsang Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat) Thema: Arbeitszeitschutz (als Grundrechtsschutz) |
13:00 Uhr | Zusammenfassung und Ende der Tagung |
Hinweis: Die Veranstaltung umfasst 10 Stunden Pflichtfortbildung nach § 15 FAO
Teilnehmer: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilung, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte etc.
Termin/Ort
Freitag, 2. März – Samstag, 3. März 2018
Wandscher und Partner Rechtsanwälte in PartGmbB und Notare
Ammerländer Heerstraße 243
26129 Oldenburg
Tel. (0441) 95018-14
Fax (0441) 95018-99
www.rae-wandscher.de
Preis
350,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und Pausenbewirtung während der gesamten Veranstaltung und ein gemeinsames Mittagessen am Freitag, den 2. März 2018.
Tagungszeiten
1. Tag 09:00 Uhr – 18:15 Uhr
2. Tag 09:30 Uhr – 13:00 Uhr
10 Zeitstunden nach § 15 FAO
Rahmenbedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert.
Bei schriftlichem Rücktritt, der uns spätestens am 15. Tag vor dem Tagungstermin erreicht, entfällt der Tagungspreis. Wird bis zum 5. Tag vor dem Tagungstermin schriftlich der Rücktritt erklärt, reduziert sich der Tagespreis auf 50 %, bei noch späterer Absage wird der volle Preis erhoben.
Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.
Bei Absage der Tagung durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der Tagungspreis erstattet. Für etwaige sonstige Nachteile haftet die Wandscher Fortbildungs GbR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Wandscher Fortbildungs GbR behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Fachanwälte für Arbeitsrecht nach § 15 FAO. Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg sieht sich aufgrund vielfältiger Anfragen anderer Anbieter und mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht mehr in der Lage, die Seminare, soweit sie sich an Fachanwälte richten, im Voraus als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO anzuerkennen. Die Seminare für Fachanwälte entsprechen jedoch den Vorgaben der Fachanwaltsordnung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Seminare als Nachweis gemäß § 15 FAO künftig anerkannt werden.
Wandscher Fortbildungs GbR | Ammerländer Heerstraße 243 | 26129 Oldenburg
Tel: (0441)922 075-81 | Fax: (0441)922 075-82 | wandscher.fortbildung@gmail.de