Einladung zum 3. Oldenburger Arbeitsrechtstag
Freitag, 8. März – Samstag, 9. März 2019
In Oldenburg
In den Räumen der Kanzlei Wandscher & Partner
10 Zeitstunden nach § 15 FAO
Themen
- Aktuelles zum Kündigungsschutzverfahren
- Neue Entwicklungen im Urlaubsrecht
- Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben zu den Themen Teilzeitanspruch, Datenschutz, Betriebsübergang und Befristung
- Arbeitsrechtliche Aspekte sozialer Netzwerke und Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der dienstlichen oder privaten Nutzung des Internets
- Diskriminierung – Neues zum AGG
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Teilnehmer
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte
Zeitplan
Freitag, 08.03.2019
09:00 Uhr | Oliver Klose Richter am Bundesarbeitsgericht (4. Senat) Thema: Aktuelles zum Kündigungsschutzverfahren |
10:30 Uhr | Kaffeepause |
10:45 Uhr | Oliver Klose Richter am Bundesarbeitsgericht (4. Senat) Thema: Neue Entwicklungen im Urlaubsrecht |
11:45 Uhr | Kaffeepause |
12:00 Uhr | Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M (Havard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn Thema: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben – was die Praxis wissen muss (TEIL 1)
|
13:30 Uhr | Mittagspause |
14:30 Uhr | Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M (Havard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn Thema: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben – was die Praxis wissen muss (TEIL 2)
|
16:00 Uhr | Kaffeepause |
16:15 Uhr | Joachim Thöne Direktor des Arbeitsgerichts Oldenburg Thema: Arbeitsrechtliche Aspekte sozialer Netzwerke und Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der dienstlichen oder privaten Nutzung des Internet |
17:45 Uhr | Ende des ersten Veranstaltungstages |
Samstag, 09.03.2019
09:30 Uhr | Dr. Hinrich Vogelsang Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat) Thema: Diskriminierung – Neues zum AGG |
11:00 Uhr | Kaffeepause |
11:30 Uhr | Dr. Hinrich Vogelsang Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat) Thema: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
13:00 Uhr | Zusammenfassung und Ende der Tagung |
Hinweis: Die Veranstaltung umfasst 10 Stunden Pflichtfortbildung nach § 15 FAO
Teilnehmer: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilung, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte etc.
Termin/Ort
Feitag 08. März 2019 – Samstag 09. März 2019 in Oldenburg
Wandscher und Partner Rechtsanwälte in PartGmbB und Notare
Ammerländer Heerstraße 243
26129 Oldenburg
Tel. (0441) 95018-14
Fax (0441) 95018-99
www.rae-wandscher.de
Preis
350,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer
Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und Pausenbewirtung während der gesamten Veranstaltung und ein gemeinsames Mittagessen am Freitag, den 08.03.2019.
Tagungszeiten
1. Tag 09:00 Uhr – 17:45 Uhr
2. Tag 09:30 Uhr – 13:00 Uhr
10 Zeitstunden nach § 15 FAO
Rahmenbedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert.
Bei schriftlichem Rücktritt, der uns spätestens am 15. Tag vor dem Tagungstermin erreicht, entfällt der Tagungspreis. Wird bis zum 5. Tag vor dem Tagungstermin schriftlich der Rücktritt erklärt, reduziert sich der Tagespreis auf 50 %, bei noch späterer Absage wird der volle Preis erhoben.
Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.
Bei Absage der Tagung durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der Tagungspreis erstattet. Für etwaige sonstige Nachteile haftet die Wandscher Fortbildungs GbR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Wandscher Fortbildungs GbR behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Fachanwälte für Arbeitsrecht nach § 15 FAO. Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg sieht sich aufgrund vielfältiger Anfragen anderer Anbieter und mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht mehr in der Lage, die Seminare, soweit sie sich an Fachanwälte richten, im Voraus als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO anzuerkennen. Die Seminare für Fachanwälte entsprechen jedoch den Vorgaben der Fachanwaltsordnung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Seminare als Nachweis gemäß § 15 FAO künftig anerkannt werden.
Wandscher Fortbildungs GbR | Ammerländer Heerstraße 243 | 26129 Oldenburg
Tel: (0441) 922 075-81 | Fax: (0441) 922 075-82 | wandscher.fortbildung@gmail.de