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Einladung zum 3. Oldenburger Arbeitsrechtstag

Freitag, 8. März – Samstag, 9. März 2019

In Oldenburg
In den Räumen der Kanzlei Wandscher & Partner

10 Zeitstunden nach § 15 FAO


Themen

  • Aktuelles zum Kündigungsschutzverfahren
  • Neue Entwicklungen im Urlaubsrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben zu den Themen Teilzeitanspruch, Datenschutz, Betriebsübergang und Befristung
  • Arbeitsrechtliche Aspekte sozialer Netzwerke und Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der dienstlichen oder privaten Nutzung des Internets
  • Diskriminierung – Neues zum AGG
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Teilnehmer

Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte


Zeitplan

Freitag, 08.03.2019

09:00 Uhr Oliver Klose
Richter am Bundesarbeitsgericht (4. Senat)
Thema: Aktuelles zum Kündigungsschutzverfahren
10:30 Uhr  Kaffeepause
10:45 Uhr Oliver Klose
Richter am Bundesarbeitsgericht (4. Senat)
Thema: Neue Entwicklungen im Urlaubsrecht
11:45 Uhr Kaffeepause
 12:00 Uhr Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M (Havard)
Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn
Thema: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben –
was die Praxis wissen muss (TEIL 1)

  • Teilzeitanspruch reloaded
  • Datenschutzrecht ernst genommen
  • Rätselecke Betriebsübergang
  • Befristung, aber richtig
 13:30 Uhr Mittagspause
 14:30 Uhr Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M (Havard)
Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn
Thema: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben –
was die Praxis wissen muss (TEIL 2)

  • Teilzeitanspruch reloaded
  • Datenschutzrecht ernst genommen
  • Rätselecke Betriebsübergang
  • Befristung, aber richtig
 16:00 Uhr Kaffeepause 
 16:15 Uhr Joachim Thöne
Direktor des Arbeitsgerichts Oldenburg
Thema: Arbeitsrechtliche Aspekte sozialer Netzwerke und Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der dienstlichen oder privaten Nutzung des Internet
 17:45 Uhr Ende des ersten Veranstaltungstages 

Samstag, 09.03.2019

09:30 Uhr Dr. Hinrich Vogelsang
Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat)
Thema: Diskriminierung – Neues zum AGG
11:00 Uhr Kaffeepause
11:30 Uhr Dr. Hinrich Vogelsang
Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat)
Thema: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
 13:00 Uhr Zusammenfassung und Ende der Tagung

Hinweis: Die Veranstaltung umfasst 10 Stunden Pflichtfortbildung nach § 15 FAO
Teilnehmer: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilung, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte etc.


Termin/Ort

Feitag 08. März 2019 – Samstag 09. März 2019 in Oldenburg
Wandscher und Partner Rechtsanwälte in PartGmbB und Notare
Ammerländer Heerstraße 243
26129 Oldenburg
Tel. (0441) 95018-14
Fax (0441) 95018-99
www.rae-wandscher.de


Preis

350,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer

Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und Pausenbewirtung während der gesamten Veranstaltung und ein gemeinsames Mittagessen am Freitag, den 08.03.2019.


Tagungszeiten

1. Tag 09:00 Uhr – 17:45 Uhr
2. Tag 09:30 Uhr – 13:00 Uhr
10 Zeitstunden nach § 15 FAO


Rahmenbedingungen

Anmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert.
Bei schriftlichem Rücktritt, der uns spätestens am 15. Tag vor dem Tagungstermin erreicht, entfällt der Tagungspreis. Wird bis zum 5. Tag vor dem Tagungstermin schriftlich der Rücktritt erklärt, reduziert sich der Tagespreis auf 50 %, bei noch späterer Absage wird der volle Preis erhoben.

Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.

Bei Absage der Tagung durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der Tagungspreis erstattet. Für etwaige sonstige Nachteile haftet die Wandscher Fortbildungs GbR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Wandscher Fortbildungs GbR behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Fachanwälte für Arbeitsrecht nach § 15 FAO. Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg sieht sich aufgrund vielfältiger Anfragen anderer Anbieter und mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht mehr in der Lage, die Seminare, soweit sie sich an Fachanwälte richten, im Voraus als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO anzuerkennen. Die Seminare für Fachanwälte entsprechen jedoch den Vorgaben der Fachanwaltsordnung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Seminare als Nachweis gemäß § 15 FAO künftig anerkannt werden.

Wandscher Fortbildungs GbR | Ammerländer Heerstraße 243 | 26129 Oldenburg
Tel: (0441) 922 075-81 | Fax: (0441) 922 075-82 | wandscher.fortbildung@gmail.de