Einladung zum 4. Oldenburger Arbeitsrechtstag
Freitag, 06. März – Samstag, 07. März 2020
In Oldenburg
In den Räumen der Kanzlei Wandscher & Partner
10 Zeitstunden nach § 15 FAO
Themen
- Vertragskontrolle im Arbeitsrecht in 10 goldenen Regeln illustriert an aktuellen Beispielen
- 15 wichtige aktuelle Entscheidungen und was man aus ihnen lernen kann
- Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht
- Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht – ein Update
- Beteiligung des Betriebsrates bei Massenentlassungen – insbesondere Interessenausgleich und Sozialplan
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht
Teilnehmer
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte
Zeitplan
Freitag, 06.03.2020
09:00 Uhr | Prof. Dr. Georg Thüsing LL.M (Havard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn Thema: Vertragskontrolle im Arbeitsrecht in 10 goldenen Regeln illustriert an aktuellen Beispielen |
10:30 Uhr | Kaffeepause |
11:00 Uhr | Prof. Dr. Georg Thüsing LL.M (Havard) Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn Thema: 15 wichtige aktuelle Entscheidungen und was man aus ihnen lernen kann |
12:30 Uhr | Mittagspause |
13:30 Uhr | Oliver Klose Richter am Bundesarbeitsgericht (7. Senat) Thema: Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht |
15:00 Uhr | Kaffeepause |
15:15 Uhr | Oliver Klose Richter am Bundesarbeitsgericht (7. Senat) Thema: Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht – ein Update |
16:15 Uhr | Kaffeepause |
16:30 Uhr | Joachim Thöne Direktor des Arbeitsgerichts Oldenburg Thema: Beteiligung des Betriebsrates bei Massenentlassungen – insbesondere Interessenausgleich und Sozialplan |
18:00 Uhr | Ende des ersten Veranstaltungstages |
Samstag, 07.03.2020
09:30 Uhr | Dr. Hinrich Vogelsang Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat) Thema: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot |
11:00 Uhr | Kaffeepause |
11:30 Uhr | Dr. Hinrich Vogelsang Richter am Bundesarbeitsgericht (8. Senat) Thema: Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht |
13:00 Uhr | Zusammenfassung und Ende der Tagung |
Hinweis: Die Veranstaltung umfasst 10 Stunden Pflichtfortbildung nach § 15 FAO
Teilnehmer: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilung, Unternehmensjuristen, Verbandsvertreter, Betriebsräte etc.
Termin/Ort
Freitag 06. März 2020 – Samstag 07. März 2020 in Oldenburg
Wandscher und Partner Rechtsanwälte in PartGmbB und Notare
Ammerländer Heerstraße 243
26129 Oldenburg
Tel. (0441) 95018-14
Fax (0441) 95018-99
www.rae-wandscher.de
Preis
350,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer (Teilnahme an beiden Tagen)
250,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer (Teilnahme am Freitag)
100,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer (Teilnahme am Samstag)
Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und Pausenbewirtung während der gesamten Veranstaltung und ein gemeinsames Mittagessen am Freitag, den 06.03.2020.
Tagungszeiten
1. Tag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr
2. Tag 09:30 Uhr – 13:00 Uhr
10 Zeitstunden nach § 15 FAO
Anmeldung:
Fax: (0441) 922 075 82 oder
E-Mail: wandscher.fortbildung@gmail.com
Rahmenbedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert.
Bei schriftlichem Rücktritt, der uns spätestens am 15. Tag vor dem Tagungstermin erreicht, entfällt der Tagungspreis. Wird bis zum 5. Tag vor dem Tagungstermin schriftlich der Rücktritt erklärt, reduziert sich der Tagespreis auf 50 %, bei noch späterer Absage wird der volle Preis erhoben.
Sie können Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.
Bei Absage der Tagung durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der Tagungspreis erstattet. Für etwaige sonstige Nachteile haftet die Wandscher Fortbildungs GbR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Wandscher Fortbildungs GbR behält sich geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Fachanwälte für Arbeitsrecht nach § 15 FAO. Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg sieht sich aufgrund vielfältiger Anfragen anderer Anbieter und mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht mehr in der Lage, die Seminare, soweit sie sich an Fachanwälte richten, im Voraus als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO anzuerkennen. Die Seminare für Fachanwälte entsprechen jedoch den Vorgaben der Fachanwaltsordnung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Seminare als Nachweis gemäß § 15 FAO künftig anerkannt werden.
Wandscher Fortbildungs GbR | Ammerländer Heerstraße 243 | 26129 Oldenburg
Tel: (0441) 922 075-81 | Fax: (0441) 922 075-82 | wandscher.fortbildung@gmail.com