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Rechtstipps

Ich will die Scheidung, du bezahlst meinen Anwalt!

Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Ehegatte die Anwalts- und Gerichtskosten des anderen Ehegatten zu übernehmen (§§ 1360a Abs. 4 S. 1, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Dieser Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss besteht auch nach der Trennung der Ehegatten, solange die Ehe nicht geschieden ist. … mehr

Die Unwirksamkeit von Beschlüssen im Recht der GmbH

Nicht immer verläuft die Zusammenarbeit der Gesellschafter harmonisch, Meinungsverschiedenheiten über die grundlegende Ausrichtung der Gesellschaft und wesentliche Geschäfte sind üblich. Wenn die Gesellschafter in der Gestalt eines Gesellschafterbeschlusses über bestimmte Fragen einen Willen … mehr